Sobald der erste Schnee fällt, stellt sich für viele Hauseigentümer die Frage: Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn es vor dem Haus glatt wird?

Die Räum- und Streupflicht in Österreich

Grundsätzlich sind Liegenschaftseigentümer in Österreich dazu verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen. Diese Pflicht betrifft in der Regel den unmittelbaren Gehsteigbereich vor dem eigenen Grundstück, kann aber je nach Gemeinde in Details variieren – ein Blick in die jeweilige ortspolizeiliche Verordnung schafft Klarheit.

Was passiert bei einem Unfall?

Kommt es aufgrund unterlassener Schneeräumung zu einem Sturz, kann der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Deshalb lohnt es sich, die Räumpflicht ernst zu nehmen – insbesondere bei Abwesenheit, etwa im Urlaub oder bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Zeitliche Vorgaben

Üblicherweise muss die Räumung werktags in den frühen Morgenstunden erledigt sein, an Sonn- und Feiertagen häufig etwas später. Bei anhaltendem Schneefall besteht in der Regel die Pflicht, mehrmals täglich nachzuräumen.

Wie ein professioneller Winterdienst hilft

Gerade für Eigentümer, die berufsbedingt viel unterwegs sind oder ihr Objekt nicht selbst räumen können oder wollen, ist ein vereinbarter Winterdienst eine sinnvolle Absicherung. So ist die Räumpflicht zuverlässig erfüllt, unabhängig von Wetterlage oder eigener Verfügbarkeit.

Wir übernehmen Schneeräumung und Streudienst für private und kleinere gewerbliche Objekte im Ennstal und der Steiermark – mehr dazu auf unserer Seite zum Winterdienst.